Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: Juli 2023) inkl. Rahmenbedingungen
Veranstalter:
Firmenherz Marketing GmbH & Co KG • Tanja Adler
Bräugasse 1 • 94469 Deggendorf • Tel. 0170 7787204
Mail: de;senior-ita;kontakt • www.senior-ita.de
Ort/Datum/Zeiten:
Samstag 02.03.2024
Deggendorfer Stadthallen, Edlmairstraße 2, 94469 Deggendorf
Einlass Samstag: 10.00 Uhr
Ende Samstag: 17:00 Uhr
Aufbau: Freitag, 01.03.2023: 15:00 bis 21:00 Uhr und/oder alternativ: Samstag, 02.03.2023 von 8.00 Uhr bis 9.00 Uhr (der Standaufbau muss am Samstag um 9 Uhr abgeschlossen sein.)
Abbau: Samstag nach Messe ab 17:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Anmeldung / Anerkennung / Zulassung
Die Anmeldung zur Teilnahme/Beteiligung an der Messe ist über sowohl über das Buchungsportal (www.senior-ita.de/ausstellerser- vice-Messebuchung 2024), schriftlich per Post, Fax, Email oder auch mündlich möglich. Im Falle der elektronischen oder mündlichen An- meldung ist diese auch ohne Unterschrift gültig und rechtsverbind- lich. Mit der Anmeldung erkennt der Aussteller diese AGB und die Hausordnung der Deggendorfer Stadthallen an.
Mit Auftragsbestätigung durch den Veranstalter (i. d. R. per Email) ist die Anmeldung bindend. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung be- steht nicht. Der Veranstalter kann vom Ausstellungsvertrag zurück- treten, wenn die Angaben des Ausstellers falsch waren.
Standgestaltung/-präsentation,
Equipment/technische Leistungen
Der Aussteller bucht eine definierte Ausstellungsfläche; der Groß- teil der Standflächen ist mit Standbau ausgestattet, einzelne Messe- stände sind ohne Messewände etc. (hier wird die Stellfläche gebucht und mit eigenem oder zu buchendem Equipment gestaltet). Während der Messe-Öffnungszeiten muss der eigene Messe-Stand besetzt sein. Für die Standgestaltung des eigenen Standes ist jeder Aussteller selbst verantwortlich; bitte achten Sie bei der Gestaltung auf unseren Anspruch einer ansprechenden Dekoration, um für schö- ne Stimmung für die Messebesucher beizutragen. Standaufbauten, die höher sind als 3,50m bedürfen der Zustimmung des Veranstal- ters bzw. hier muss dringend vor Standvergabe entsprechende Infor- mation an den Veranstalter erfolgen.
Eigene Lautsprecheranlagen, Musik- und Lichtdarbietungen und Werbeballone sowie separate Strahler, elektrische Geräte bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung, die rechtzeitig zu beantragen ist. An Wänden allgemein und Ausstellungswänden darf – außer mit komplett ablösbaren Power-Strips oder Silk - nichts befestigt wer- den (keine Nägel etc.); nach Abbau durch die Aussteller muss das zur Verfügung gestellte Equipment unbeschädigt sein. Bitte nur schwer entflammbares Material für die Dekoration (nach DIN 4102/B1) ver- wenden. Für Schäden jeglicher Art haftet der verursachende Aus- steller immer selbst!!
Aus organisatorischen Gründen können Stände vom Veranstalter verändert oder verlegt werden; dies geschieht immer in enger Ab- stimmung mit dem Aussteller und dieser wird hierüber vorab infor- miert. Eine Veränderung berechtigt nicht zu Schadenersatzforde- rungen oder Rücktritt vom Vertrag.
Vorführungen am Stand und Verteilung
Werbematerial/Mitaussteller
Auf dem Stand dürfen jeweils nur eigene Produkte und Leistungen präsentiert werden; das Verteilen eigener Prospekte/Werbemateri- alien ist unbedingt auf die eigene Ausstellungsfläche zu begrenzen. Vorführungen bitte im Vorfeld mit dem Veranstalter schriftlich ab- stimmen. Fremdwerbung auf dem eigenen Stand ist nicht erlaubt. Mitaussteller (Standteilung / zusätzliche Unternehmen) müssen ge- sondert schriftlich vorab beim Veranstalter angemeldet werden; der Veranstalter erteilt nach Prüfung eine Genehmigung und stellt eine Werbekostenpauschale in Rechnung (€ 250 zzgl. MwSt.). Akustische Werbung hat so zu erfolgen, dass benachbarte Aussteller sowie das Bühnenprogramm nicht gestört werden. Vorschriften der GEMA sind zu beachten.
Bewachung
Eine allgemeine Bewachung des Geländes bzw. der Hallen außerhalb der Öffnungszeiten der Ausstellung übernimmt der Veranstalter (bzw. ist durch die Deggendorfer Stadthallen sichergestellt) ohne Haftung für Beschädigungen oder Verluste. Jeder Aussteller hat selbst für die Bewachung seines Standes zu sorgen. Die Aussteller werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während der Auf- und Abbauzeiten erhöhte Risiken für das Ausstellungsgut auftreten kön- nen. Wertvolle, leicht bewegliche Ausstellungsgegenstände sollten stets unter Verschluss genommen werden. Sollte externe Bewa- chung gewünscht werden, ist diese beim Veranstalter anzufragen.
Ausschank, Verkauf von Nahrungs- und Genussmitteln (Verpflegung Aussteller)
Im Foyer von Halle I gibt es einen Catering-Bereich, der durch den Pächter der Gastronomie der Deggendorfer Stadthallen mit allen Rechten und Pflichten besetzt ist. Weitere Catering-Bereiche sind in Halle II und ggf. darüber hinaus, die gebucht werden können. Genehmigungen, soweit vom Gewerbeaufsichtsamt gewünscht, sind vom Aussteller zu beantragen, Eventuell anfallende Steuern, Gebüh- ren und Abgaben trägt der Aussteller. Aussteller und deren Personal, die Lebensmittel in Umlauf bringen, benötigen ein gültiges Gesund- heitszeugnis und sind verpflichtet, die lebensmittelrechtlichen Be- stimmungen einzuhalten. Bei entgeltlicher Abgabe von Kostproben hat der Aussteller selbst für die gesonderten Genehmigungen zu sorgen und diese auf Verlangen vorzulegen.
Reinigung/Abfallbeseitigung
Die allgemeine Reinigung der Standflächen sowie Laufwege vor Messebeginn erfolgt durch den Veranstalter. Die Entsorgung von Abfällen der Besucher (im Bereich der Laufwege) ebenfalls. Für die Abfallentsorgung auf dem eigenen Stand hat der Aussteller selbst zu sorgen – hierzu zählt auch Abfall von Auf- und Abbau. Dieser darf nicht in Behältnisse der Stadthalle entsorgt werden!!!
Fotografieren/Filmen
Das gewerbsmäßige Fotografieren, Zeichnen oder Filmen innerhalb der Ausstellungsflächen ist nur den vom Veranstalter zugelassenen Unternehmen gestattet. Der Veranstalter ist berechtigt, Aufnahmen von Ausstellungsständen anzufertigen (anfertigen zu lassen) und zur Veröffentlichung zu verwenden.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnung/en über den Beteiligungspreis erhält der Aussteller mit der Zulassung; Zulassung und Rechnung sind in einem Formular kombiniert. Die Bezahlung der Rechnung sowie ggf. Gebühr für Mit- aussteller ist Voraussetzung für den Bezug der Ausstellungsfläche. Der Aussteller ist, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, nicht be- rechtigt, irgendwelche Zahlungen (Standmiete, Nebenkosten etc.) zurückzuhalten oder mit Gegenforderungen aufzurechnen. Hier wird darauf hingewiesen, dass der komplette Rechnungsbetrag bis spätestens 29. Januar 2024 auf dem angegebenen Konto eingegan- gen sein muss. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe.
Ausstellerstorno der Messebuchung
Sofern der Aussteller die Messebuchung storniert, werden nachfol- gende Gebühren in Rechnung gestellt:
bis 5 Monate vorher: 40 % der Buchungssumme als Stornogebühr
bis 3 Monate vorher: 60 % der Buchungssumme als Stornogebühr
in den letzten 3 Monaten vor der Veranstaltung: 100 % der Buchungssumme
Versicherung für Aussteller / Haftung
Die Aussteller haben eine besondere Haftpflichtversicherung für die Messebeteiligung abzuschließen bzw. ihre Betriebshaftpflicht zu überprüfen und – falls nötig – auf die Risiken der Ausstellungsbetei- ligung ausdehnen zu lassen. Für die Folgen der gesetzlich gegebe- nen Haftung hat der Aussteller selbst aufzukommen, auch wenn er keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Der Veranstalter hat hier keine Prüfungspflicht.
Alle Ausstellungsgüter sowie sonstige Geräte und Einrichtungen, Transportrisiken, die im Zusammenhang mit der Messe stehen, sind Angelegenheit des Ausstellers bzw. dessen Beauftragten, insbeson- dere auch Beschädigung, Diebstahl etc. Der Aussteller (bzw. dessen Beauftragte) haftet für alle Schäden, die durch dessen Teilnahme gegenüber Dritten verursacht werden (hierzu zählen auch Schäden, die an Gebäuden auf dem Veranstaltungsgelände und den dortigen Einrichtungen entstehen). Der Veranstalter haftet in keinem Fall für Personen- und Sachschäden. Im Zusammenhang mit dem Versagen von Leitungen bzw. Störungen in der Zufuhr von Wasser und Strom haftet der Veranstalter nicht für die den Ausstellern entstehenden Schäden.Mit Anerkennung dieser AGB stellt der Aussteller den Ver- anstalter ausdrücklich von jeglichen eigenen Regressansprüchen und denen Dritter frei.
Allgemeines
- Die Veranstaltung ist bei der Stadt Deggendorf angemeldet; die Deggendorfer Stadthallen sind versichert.
- Für eventuell auftretende Schäden, die durch Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit der Aussteller entstehen, haftet jeder Teil- nehmer/Aussteller selbst. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung.
- Die Veranstaltung allgemein ist bei der GEMA gemeldet; die GEMA-Gebühren werden entsprechend der Veranstaltungsgröße abgeführt. Weitere (zusätzliche) Anmeldungen für GEMA, GEZ, KünstlerSozialkasse unterliegen alleinig der Verantwortung des jeweiligen Ausstellers/Darstellers.
- Die Veranstaltung ist durch eine eigene Veranstalter-Haftpflicht versichert.
- Durch schriftliche Anmeldung (Anmeldung per Email ist rechts- verbindlich auch ohne Unterschrift gültig)
- oder Bezahlung von Ausstellergebühr/Werbekostenzuschuss sind alle genannten Bedingungen und Klauseln dieser AGB mit Rahmenbedingungen akzeptiert.
- Mit der Anmeldung erteilt der Aussteller dem Veranstalter die uneingeschränkte Zustimmung zur Veröffentlichung der Firmen- daten (Internet, Medien) inkl. Logos etc.
- Der Veranstalter ist berechtigt, bei Verstößen gegen die AGB und Rahmenbedingungen, den fristlosen Ausschluss von der Ver- anstaltung auszusprechen und zu vollziehen.
- Der Veranstalter und das von ihm eingesetzte Personal übt auf dem gesamten Gelände das Hausrecht aus; den Anweisungen von Veranstalter und Messepersonal ist Folge zu leisten.
- Mündliche Absprachen sind nicht verbindlich bzw. ungültig.
Höhere Gewalt/Absage/Verlegung
Muss der Veranstalter wegen höherer Gewalt oder nicht zu ver- tretenden Gründen einen oder mehrere Ausstellungsbereiche (z.B. Ausfall der Stromversorgung) vorübergehend oder auch für längere Dauer räumen, so erwachsen dem Aussteller hieraus weder Rück- tritts- oder Kündigungsrechte noch sonstige (Schadensersatz-)An- sprüche gegen den Veranstalter. Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigem Grund abzusagen, örtlich und zeitlich zu begrenzen oder verlegen oder – falls die Raumverhältnisse, be- hördliche Anordnungen oder andere schwerwiegende Umstände es erfordern – die Standfläche des Ausstellers zu verlegen, in seinen Abmessungen zu verändern und/oder zu beschränken.
Eine örtliche/zeitliche Verlegung oder sonstige Veränderung wird dem Aussteller schriftlich mitgeteilt und Vertragsbestandteil. Der Veranstalter hat das Recht, die Veranstaltung abzusagen oder räum- lich zu begrenzen, wenn nicht die erwartete Mindestanzahl von An- meldungen eingeht und die unveränderte Durchführung wirtschaft- lich unzumutbar ist. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall für beide Parteien ausgeschlossen. Hat der Veranstalter den Ausfall der Veranstaltung zu vertreten, wird vom Aussteller keine Standmiete geschuldet bzw. bereits bezahlte Standmieten werden zurück er- stattet.
Erfüllungsort/Gerichtsstand / Nebenabreden
Erfüllungsort/Gerichtsstand ist Deggendorf. Für die Rechtsbezie- hungen zwischen Veranstalter und Aussteller wird das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. Nebenabreden sind nur rechtsverbindlich, wenn diese schriftlich vorliegen oder vom Veran- stalter schriftlich bestätigt sind. Für fehlerhafte Daten bzw. bei hö- herer Gewalt übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Standän- derungen aufgrund technischer oder anderer Einschränkungen bzw. sonstige Unterbrechungen und Ablauf/Programm-Änderungen sind dem Veranstalter vorbehalten. Der Veranstalter behält sich bei Ver- stößen der AGB bzw. Rahmenbedingungen Konventionalstrafen bis 1 T€ vor. Deggendorf, 9. Juli 2023 Tanja Adler (Veranstalter)
Die AGB für die SENIORita 2024 als PDF Datei >> AGB SENIORita (PDF)